Der allerbeste Spitzentopstaranwalt mit Siegel!

Die Welt ist eine Liste! Kein Lebensbereich, der sich noch nicht in einem Ranking wiederfand. Alles was nicht bei Drei auf den Bäumen ist, wird mittlerweile gelistet, bewertet, oder je nach semantischem Anspruch eben „evaluiert“. Im Internet kann heute jeder die Leistung seines Vertragspartners bewerten.

Es vergeht kaum ein Jahr, in dem der „Focus“, oder ein anderes Magazin nicht die besten Ärzte, Anwälte oder Steuerberater in vermeintlichen Toprankings kürt, oder die „Stiftung Warentest/Finanztest“ vermeintlich mit amtlichem Brief und Siegel für berufliche Höchstleistungen der Siegelträger bürgt. Solche Bewertungen und Empfehlungen von anwaltlichen und anderen Leistungen sind mitunter für den Bürger sicherlich hilfreich, teilweise ist es aber hilfreicher, dem Bürger einmal die Mechanismen hinter den vermeintlich objektiven Empfehlungen gerade von marktwirtschaftlichen Unternehmen wie z.B. den Betreibern des „Focus“ zu offenbaren.

So wurden die Rechtsanwälte, welche nach Meinung des Magazins „Focus“ in Ihrem Fachbereich zu den „Top-Anwälten“ zählten und sich im Ranking wiederfanden, nach dem was die Kollegen hierzu im Internet berichten, im Begleitschreiben des Focus recht deutlich darauf hingewiesen, dass parallel zum redaktionellen Teil auch die Möglichkeit bestünde Werbungsanzeigen im Focus zu schalten. Und all die Superspitzentopanwälte, welche vom Focus mit entsprechenden Lorbeeren versehen wurden erhielten sodann in der Folgezeit ein Schreiben des Magazins in welchem auf die mannigfaltigen Vorteile verwiesen wurde, welche das Magazin dem Geehrten durch die Aufnahme in das Anwaltsranking zu teil werden ließ. Der Focus wies darauf hin, dass die Anwälte selbstverständlich auch mit dieser Auszeichnung werben dürften- für läppische 7.500,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer pro Jahr. Insgesamt listet der Focus in seinem Ranking zu unterschiedlichen Fachgebieten 790 Superspitzentopanwälte auf, was ein potentielles Werbevolumen für den Focus in Höhe von knapp sechs Millionen Euro netto bedeutet. Und das jedes Jahr! Nur bei Rechtsanwälten! Wie objektiv solche Bewertungen noch seien können, wenn ein solches Werbebudget der Bewerteten daran hängt, mag jeder für sich selbst beurteilen… . Einige der bewerteten und vom Focus angeschriebenen Kollegen, die naturgemäß nicht zu den schlechtesten ihrer Zunft zählen, fanden das genauso befremdlich und haben die entsprechenden Schreiben veröffentlicht.

Dabei ist das „Focus-Siegel“ ja fast noch ein Schnäppchen. Die von der „Stiftung Warentest/Finanztest“ für die Nutzung Ihres Logos berechneten jährlichen „Nutzungsentgelte, betragen je nach Modell 10.000,00 bis 25.000,00 EUR netto im Jahr.

Einen „guten“ Anwalt macht nicht allein die juristische Fachkenntnis aus, auch wenn sie naturgemäß nicht fehlen darf. Einen guten Anwalt macht auch aus, dass er für Sie ansprechbar und Ihnen zumindest einmal nicht unsympathisch ist. Zu Beginn des Mandats sollte er oder sie schlicht und ergreifend fragen, was Sie wollen, und was für Sie herauskommen soll (man glaubt manchmal gar nicht, wie häufig diese einfache Frage nicht gestellt wird). Diese Hinweise erheben natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sind aber schon einmal ein besserer Ansatz bei der Suche nach dem/der Richtigen als das bloße Schielen auf ein teuer bezahltes Siegel als Superspitzentopanwalt!

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