Befangen vor Begeisterung

Die richterliche Befangenheit ist normaler Weise eine für alle Beteiligten eher unschöne Angelegenheit.

Meistens greift der Rechtsanwalt zum Befangenheitsantrag, wenn der Richter in einem Straf- oder Zivilprozess erkennen lässt, dass er nicht unvoreingenommen an die Angelegenheit heran geht. Das kann eine unfaire Verfahrensführung, oder ein abschätziges Wort eines Richters über den jeweiligen Mandanten sein. Kurz: Meistens ist ein Befangenheitsantrag die Folge von dicker Luft im Gerichtssaal. Als befangen und voreingenommen lässt sich in der Regel kein Richter gerne bezeichnen. Bei meinem letzten Gerichtstermin vor Heiligabend war es dann einmal genau anders herum. Ich vertrete seit vielen Jahren die Firma Kleine-Boymann GmbH, einen Garten- und Landschaftsbaubetrieb aus Erkrath, der sich insbesondere auf Baumfällungen spezialisiert hat. Und keine Sorge, normaler Weise würde ich auch die Namen meiner Mandanten nie öffentlich machen, schließlich habe ich einen verschwiegenen Beruf. Aber in diesem speziellen Fall, hat es mir meine Mandantin aus nachvollziehbaren Gründen ausdrücklich gestattet.

Kurz vor Heiligabend hatte ich also vor dem Düsseldorfer Arbeitsgericht einen Termin in einer Kündigungsschutzsache zu verhandeln, bevor auch dort und bei mir der Weihnachtsfriede Einzug hielt. Den zuständigen Arbeitsrichter kannte ich noch nicht, da er erst kürzlich zum Arbeitsgericht Düsseldorf versetzt worden war. Soweit, so normal…

Zu Beginn der Verhandlung teilte der Richter dem Geschäftsführer meiner Mandantin, dem gekündigten Arbeitnehmer und dessen Anwältin mit, dass er bei der Vorbereitung der Akte am Abend zuvor festgestellt habe, dass er die Sache leider nicht bearbeiten könne. Er (der Arbeitsrichter) sei nämlich Kunde meiner Mandantin, der Fa. Kleine-Boymann, und die Firma habe in seinem Garten Bäume gefällt und ihre Arbeit so gut, professionell, zuverlässig und sauber erledigt, dass er sich nicht in der Lage sehe unbefangen an die Angelegenheit heranzugehen.

Das Lob ihrer Arbeit hat den Geschäftsführer meiner Mandantin natürlich erst einmal gefreut, die Aussicht auf eine langwierige Verzögerung des Verfahrens löste aber im Gegensatz zum überschwänglichen Lob des Richters für meine Mandantin eher keine Begeisterung aus. Gerade in Kündigungsschutzverfahren möchte der Arbeitgeber natürlich gerne möglichst schnell wissen, wie seine Karten stehen, um wirtschaftliche Risiken, die lange Verfahren für ihn mit sich bringen, zu vermeiden.

Ich habe den Richter nach seinen Lobeshymnen für meine Mandantschaft um eine Verhandlungspause gebeten. In dieser Verhandlungspause haben dann wir Anwälte die Kuh vom Eis bekommen und eine für beide Seiten gute Lösung gefunden, bei welcher der vor Begeisterung befangene Richter, dann auch inhaltlich nicht mehr mitarbeiten musste. Protokollieren durfte er dann aber den Vergleich, mit dem das Verfahren zur Zufriedenheit aller Beteiligten abgeschlossen wurde. Meine Mandantin hat sich dabei nicht nur über einen erfreulichen Abschluss eines Rechtsstreits, sondern auch noch über kostenlose Werbung durch den Kammervorsitzenden im gut gefüllten Sitzungssaal zum Weihnachtsfest freuen dürfen.

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