Vater werden ist nicht schwer

…Vater sein dagegen sehr! Dieser aus Sicht der Mütter sicher etwas weinerliche Sinnspruch gilt natürlich auch für uns Strafverteidiger. Die Zeiten, in denen sich junge Väter mir nichts, dir nichts aus der Pflicht stehlen konnten, ihren Beitrag zur Kindererziehung und-beaufsichtigung beizutragen sind Gott sei Dank vorbei. Und so stellen sich für emanzipierte Väter unter den Strafverteidigern heute durchaus einmal dieselben Fragen, die ihre weiblichen Pendants schon seit Jahrzehnten lösen müssen.

So erging es auch meinem Münchener Kollegen Stephan Lucas, der aufgrund des plötzlichen Ausfalls der eingeplanten Betreuungsperson (welch schreckliches Wort) seine sechsjährige Tochter mit in die Gerichtsverhandlung bringen musste. Der Mandant hatte nichts dagegen, Zeugen waren keine geladen, und Buntstifte und Malbuch für die Kleine eingepackt.

Alles hätte so schön werden können, wenn nicht die Amtsrichterin in scharfem Ton ihr Unverständnis über die Vaternöte des Kollegen kundgetan hätte. Man munkelt, die Amtsrichterin hätte dem Kollegen mit Anwaltskammer und Jugendamt gedroht. Es kommt, wie es dann nach der Erfahrung junger Eltern kommen muss. Wenn der Papa angebrüllt wird, muss das Kind weinen. Wenn das Kind weint, kann der Papa nicht verteidigen. Wenn der Papa nicht verteidigen kann, muss der Gerichtstermin ausfallen.

Wem damit am Ende gedient sein kann, sei einmal dahingestellt. Natürlich ist kein Elternteil scharf darauf Kinder, die man noch nicht alleine lassen kann mit an den Arbeitsplatz zu nehmen, aber die Reaktion der Münchener Amtsrichterin ist dann doch ein bisschen daneben. Unbekannt sind mir solche Anwandlungen aber auch nicht. Ich selbst erinnere mich an ein in diesem Jahr gelaufenes Verfahren vor dem Amtsgericht Düsseldorf in dem ich schon vorher schriftlich mitgeteilt hatte, dass ich zu einer bestimmten Uhrzeit, ca. 2 Stunden nach Verhandlungsbeginn, aus dem Gericht aufbrechen müsse, um meine Kinder von Kindergarten und Schule abzuholen. Als die Uhrzeit erreicht war und ich mit freundlichen Worten auf meine schriftliche Nachricht verwies und Vertagung beantragte, erklärte die Richterin, es werde dann eben ab jetzt ohne mich als Verteidiger weiterverhandelt. Unabhängig davon, dass dies rechtswidrig ist, führt so etwas natürlich zum Befangenheitsantrag des Verteidigers und zu einer nicht mehr ganz so entspannten Verhandlungsatmosphäre.

Da lobe ich mir doch unser heimisches Amtsgericht Langenfeld. Als ich vor Jahren mit meinem damals noch im Kinderbuggy befindlichen Sohn mit dem Mandanten vor dem Gerichtssaal auf meine Frau wartete, die den Kleinen von der Arbeit kommend übernehmen sollte und im Stau stand, rief mich der Richter schon mal rein und meinte: „Nehmen Sie den Kleinen ruhig mit rein und setzen Sie ihn neben sich. Die Anklagebank wirkt am besten, auf die, die man noch erziehen kann!“ Der Verhandlungsatmosphäre hat es auch nicht geschadet. Das Verfahren gegen meinen Mandanten wurde eingestellt.

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