Wenn sich „Nazis“und „Scheiß Ausländer“ vertragen

Bei der Parkplatzsuche gibt es häufiger mal Streit. So war es auch bei meinem Mandanten mit ausländischen Wurzeln und dem deutschen Verkehrsteilnehmer, welche bei einem Parkvorgang aneinander gerieten. Ein Wort gab das andere, es wurde beleidigt. Solche Geschichten passieren tagtäglich hundertfach und beschäftigen normalerweise den Strafrechtler nicht, da die Staatsanwaltschaft derartige Bagatellverfahren in der Regel einstellt.

Umso erstaunlicher war es, dass die Staatsanwaltschaft in der Gerichtsverhandlung erster Instanz, in die mein Mandant ohne Verteidiger ging, eine vollkommen überzogene fünfmonatige Gefängnisstrafe ohne Bewährung forderte, und das Amtsgericht immerhin noch 120 Tagessätze für eine solche Lappalie verhängte. In der Berufungsinstanz war nun also doch ein Verteidiger von Nöten.

Welche Worte sich die Kontrahenten nun genau an den Kopf warfen und ob, vor dem „Nazi“geäußert von meinem Mandanten, nun ein „Scheiß Ausländer“geäußert vom deutschen Gegenüber, gefallen ist, oder meinem Mandanten doch nur Schläge angedroht wurden, ließ sich in der Berufungshauptverhandlung beim Landgericht auch nicht so richtig aufklären. Mein Mandant, welcher die „Nazi-Beschimpfung“ von Anfang an eingeräumt hatte, aber eben nach eigenen Angaben zuvor durch als „Scheiß Ausländer“ tituliert und so provoziert worden war, brach aber dann auch in der Gerichtsverhandlung kein Zacken aus der Krone und er entschuldigte sich bei seinem ehemaligen deutschen Kontrahenten. Hierauf wurde das Verfahren, wie von mir schon zu Beginn der Verhandlung angeregt, sang- und klanglos eingestellt.

Nach Verfahrenseinstellung gingen nun die beiden Endvierziger nochmals aufeinander zu und gaben sich die Hand. Überwältigt von der Kraft, welche so eine Versöhnung mit sich bringt, lagen sich nun plötzlich die beiden Kontrahenten, welche sich zuvor im Gerichtssaal noch keines freundlichen Wortes würdigten plötzlich friedlich in den Armen und versicherten sich, dass man zukünftig bei Problemen doch einfach miteinander reden könne. Und nicht nur der Fahrer des „deutschen Autos“wurde gedrückt und geherzt, auch dessen Ehefrau, welche während ihrer Zeugenvernehmung noch einen sehr resoluten, ja beinah feindseligen Eindruck gemacht hatte, nahm meinen Mandanten in den Arm. Manchmal ist es so einfach.

Die andere Frage ist allerdings, warum sich in zwei Instanzen, insgesamt vier vom Staat bezahlte Volljuristen, zwei Schöffen und meine Wenigkeit mit solch einem Unsinn in solch epischer Breite beschäftigen müssen. Wer meine Kolumnen häufiger liest, weiß, dass ich im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit selten mit der Polizei einer Meinung bin. In diesem Fall hatte aber schon der Polizeibeamte in seinem Abschlussbericht darauf hingewiesen, dass eine Einstellung des Verfahrens wohl der richtige Weg sei.

Kontrahenten, die sich in den Armen liegen, und ein Verteidiger, der das Gericht darauf hinweist, dass man doch am besten sofort den Empfehlungen der Polizei gefolgt wäre: Harmonie pur, und das im Strafgerichtssaal!

Kontakt

Wenn Sie einen kompetenten und erfahrenen Rechtsbeistand in Monheim und Umgebung benötigen, freuen wir uns auf Ihre Anfrage. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.