In kaum einem Rechtsgebiet entstehen unverschuldet Beteiligten so viele Nachteile wie bei Unfällen im Straßenverkehr. Deshalb sollten Sie, wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, umgehend nach dem Unfallgeschehen einen im Verkehrsrecht fachkundigen Rechtsanwalt mit der Durchführung der Schadensregulierung beauftragen. Nur so stellen Sie sicher, dass Sie vollumfänglich entschädigt werden.
Beauftragen Sie nach einem Unfall mit Ihrem Kraftfahrzeug stattdessen die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, dann nimmt diese die Schadenregulierung in ihre eigenen Hände und kann Leute aus der Schadenregulierung ausschließen, die mindestens ihr unangenehm werden könnten. Das ist der Grund, warum die Versicherung im Erstkontakt so schnell und freundlich zu Ihnen ist, damit sie keinen Verdacht schöpfen.
So kann die gegnerische Versicherung den Schaden so abrechnen, wie sie es für richtig hält, ohne dass sie als Geschädigter ggf. merken, dass die Schadenregulierung auch hätte finanziell einträglicher für Sie hätte abgerechnet werden können. Eines muss Ihnen klar sein, dass Ziel der gegnerischen Versicherung ist nicht Ihnen schnell möglichst viel zu zahlen, sondern zeitlich in die Länge gezogen, möglichst wenig.
Wenn Sie von Ihrem Recht Gebrauch machen und einen Fachanwalt mit Expertenwissen beauftragen, steigen die Aussichten, dass Sie tatsächlich vollumfänglich und rechnerisch entschädigt werden. In einem unverbindlichen Erstgespräch können wir Ihnen erklären, was im Rahmen der Schadenregulierung zu beachten ist, wie der Schaden abzurechnen ist und welche Schadenersatzpositionen die Versicherungen unter welchen Voraussetzungen wann zu zahlen haben.
Sollten Sie keine Schuld an dem Unfallgeschehen haben, so muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für Ihre anwaltliche Tätigkeit erstatten, genauso wie die anfallenden Sachverständigenkosten für die Ermittlung der Schadenhöhe am beschädigten Kfz.
Als Fachanwälte übernehmen wir für Sie die Schadenregulierung auf der Basis Ihrer Unterlagen. Sie müssen uns die Unterlagen einmal zur Verfügung stellen, wir kümmern uns anschließend um die komplette Sachberabeitung mit dem Ziel, dass die Versicherung möglichst schnell alles das bezahlt, was Ihnen zusteht.
Wenn Sie sich clever verhalten, dann melden Sie den Schaden über unsere Seite statt über die gegnerische Haftpflichtversicherung. Nutzen Sie dazu einfach unser Online-Formular.
Wenn Sie einen kompetenten und erfahrenen Rechtsbeistand in Monheim und Umgebung benötigen, freuen wir uns auf Ihre Anfrage. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.