Kfz-Unfallmeldung

Kfz-Unfallmeldung

Glauben Sie auch noch, das die gegnerische Haftpflichtversicherung „das Beste“ anlässlich des Unfalls für Sie möchte?

Wenn ja, dann melden Sie den Schaden dort alleine an.

Wenn Sie sich jedoch klug verhalten, dann melden Sie den Schaden über unsere Seite.

Unfallschaden online melden

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtangaben. Alle weiteren Felder sind optionale Angaben, die Sie nicht ausfüllen müssen, falls diese für Sie unklar sind oder Ihnen die jeweilige Information fehlt.

Persönliche Angaben*
Angaben zur Ihrer Rechtsschutzversicherung, sofern vorhanden

Angaben zum Kfz-Eigentümer

Es gelten die persönlichen Angaben der vorherigen Formularseite.

Angaben zum Eigentümer
Angaben zur Finanzierung
Angaben zum Leasing

Angaben zur Ihrer Haftpflichtversicherung

Angaben zum Unfallhergang
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Angaben zum Kfz
Angaben zu Zeugen
Angaben zum erster Zeuge
Angaben zum zweiten Zeuge

Angaben zum Unfallgegner


Angaben zur gegnerischen Versicherung

Angaben zur Reparatur
Angaben zum Kfz-Sachverständigen

Kfz-Schadenmeldung senden

Mit dem Absenden der Daten entsteht noch kein Vertragsverhältnis mit den Anwälten. Wir legen die Akte im Computersystem an und werden Sie anschließend wegen weiterer Rückfragen per Mobilfunktelefon oder E-Mail kontaktieren.



Bitte beweisen Sie, dass Sie kein Spambot sind und wählen Sie das Symbol LKW aus.

Stephan Szarvasy

Stephan Szarvasy ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Partner der Kanzlei Peters & Szarvasy in Monheim am Rhein.



Tipps zur Kfz-Unfall- und Schadenmeldung

Keine Schuld bedeutet auch keine Kosten

Wenn Sie keine Schuld an der Verursachung des Unfall tragen, hat die gegnerische Versicherung die anfallenden Anwaltskosten – genau wie auch die Sachverständigenkosten – zu erstatten.

Anwälte sind Profis zur Gleichstellung gegenüber der Versicherung

Aus der Tatsache, dass die Kfz Haftpflichtversicherung des schädigenden Kfz „Profi“ in Sachen Schadenregulierung ist, leitet der Gesetzgeber ab, dass der Geschädigte sich eines Anwaltes bedienen darf, damit das Wissens- und Könnens-Gleichgewicht im Rahmen der Schadenregulierung zwischen Versicherung und Geschädigtem hergestellt wird.

Vollständige Schadenregulierung

Wir sorgen einerseits dafür, dass Sie vollständig darüber aufgeklärt werden, welche Schadenpositionen unter welchen Voraussetzungen geltend gemacht werden können und greifen ein, sobald wir feststellen, dass die Versicherung unberechtigt gewisse Schadenersatzpositionen nicht zahlt oder erstattet.

Versicherungen verfolgen oft nur eigene Interessen

Warum kontaktiert die Versicherung mich so schnell und warum ist sie im Erstkontakt nett zu mir?

Wie so oft im Leben: Auf finanziellen Eigeninteresse.

Das Ziel der Versicherung: Personen aus der Schadenregulierung heraus zu halten, die detaillierte Kenntnisse von der Materie haben und weitere Kosten verursachen.

Deswegen sind Anwälte und freie Kfz-Sachverständige aus Versicherungssicht ungebetene Personen, da Anwälte Versicherungen deren Arbeitsweise kontrollieren und die freie Kfz-Sachverständig die Schadenhöhe für Sie in der Regel finanzieller besser kalkuliert, als der Sachverständige, der Ihnen von der Versicherung zur Schadenkalkulation ggf. zur Verfügung gestellt wird.

Wie fülle ich das Schadenformular auf dieser Seite aus?

Wir haben nur einen Teil an Pflichtfelder im Formular aufgenommen, die zwingend ausgefüllt werden müssen und mit einem Stern-Zeichen gekennzeichnet sind.

Alle weiteren Angaben sind freiwillig, helfen aber bei vollständiger Ausfüllung insgesamt, die Sache durch uns zielgerichteter bearbeiten zu können, d.h. je mehr Informationen wir erhalten, desto schneller und komplikationsloser können wir die Sache bearbeiten.

Was passiert nach der Schadenmeldung?

Wir legen eine elektronische Fall-Akte an und übersenden eine Vollmacht, die wir Ihnen mit der Bitte zusenden, diese vom Wageneigentümer unterzeichnet abfotografiert oder eingescannt an uns zurück zu senden. Zeitgleich werden wir Sie im Regelfall telefonisch kontaktieren, um klärungsbedürftige Fragen und sonstige Informationen, z.B. zur Weiterleitung der Fremdgelder, abklären. Erst wenn uns die Vollmacht vorliegt, kommt ein Dienstleistungsvertrag zwischen Ihnen und unserer Rechtsanwaltskanzlei zustande. Den hieraus resultierenden Honoraranspruch rechnen wir mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung bei dem Regulierungsstreitwert nach Durchführung der außergerichtlichen Schadenregulierung ab.

Was, wenn die Versicherung außergerichtlich nicht zahlt?

Dann bietet sich in den meisten Fällen zur Erhöhung des Zahlungsdrucks die Durchführung eines Klageverfahrens an. Ein solches führen wir nicht ohne Ihren ausdrücklichen Klageauftrag durch. Die Durchführung eines Klageverfahrens bewirkt manchmal Wunder bei Versicherungen, die es mit einer zügigen Schadenregulierung innerhalb von 4 – 6 Wochen nach der Schadenmeldung nicht so eng sehen. Die Kosten eines Klageverfahrens werden entweder in Eigenleistung, auf Prozesskostenhilfebasis oder im Falle einer Deckungsschutz erklärenden Rechtsschutzversicherung mit dieser gestemmt.


Kontakt

Wenn Sie einen kompetenten und erfahrenen Rechtsbeistand in Monheim und Umgebung benötigen, freuen wir uns auf Ihre Anfrage. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.