Glauben Sie auch noch, das die gegnerische Haftpflichtversicherung „das Beste“ anlässlich des Unfalls für Sie möchte?
Wenn ja, dann melden Sie den Schaden dort alleine an.
Wenn Sie sich jedoch klug verhalten, dann melden Sie den Schaden über unsere Seite.
Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtangaben. Alle weiteren Felder sind optionale Angaben, die Sie nicht ausfüllen müssen, falls diese für Sie unklar sind oder Ihnen die jeweilige Information fehlt.
Stephan Szarvasy ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Partner der Kanzlei Peters & Szarvasy in Monheim am Rhein.
Wenn Sie keine Schuld an der Verursachung des Unfall tragen, hat die gegnerische Versicherung die anfallenden Anwaltskosten – genau wie auch die Sachverständigenkosten – zu erstatten.
Aus der Tatsache, dass die Kfz Haftpflichtversicherung des schädigenden Kfz „Profi“ in Sachen Schadenregulierung ist, leitet der Gesetzgeber ab, dass der Geschädigte sich eines Anwaltes bedienen darf, damit das Wissens- und Könnens-Gleichgewicht im Rahmen der Schadenregulierung zwischen Versicherung und Geschädigtem hergestellt wird.
Wir sorgen einerseits dafür, dass Sie vollständig darüber aufgeklärt werden, welche Schadenpositionen unter welchen Voraussetzungen geltend gemacht werden können und greifen ein, sobald wir feststellen, dass die Versicherung unberechtigt gewisse Schadenersatzpositionen nicht zahlt oder erstattet.
Warum kontaktiert die Versicherung mich so schnell und warum ist sie im Erstkontakt nett zu mir?
Wie so oft im Leben: Auf finanziellen Eigeninteresse.
Das Ziel der Versicherung: Personen aus der Schadenregulierung heraus zu halten, die detaillierte Kenntnisse von der Materie haben und weitere Kosten verursachen.
Deswegen sind Anwälte und freie Kfz-Sachverständige aus Versicherungssicht ungebetene Personen, da Anwälte Versicherungen deren Arbeitsweise kontrollieren und die freie Kfz-Sachverständig die Schadenhöhe für Sie in der Regel finanzieller besser kalkuliert, als der Sachverständige, der Ihnen von der Versicherung zur Schadenkalkulation ggf. zur Verfügung gestellt wird.
Wir haben nur einen Teil an Pflichtfelder im Formular aufgenommen, die zwingend ausgefüllt werden müssen und mit einem Stern-Zeichen gekennzeichnet sind.
Alle weiteren Angaben sind freiwillig, helfen aber bei vollständiger Ausfüllung insgesamt, die Sache durch uns zielgerichteter bearbeiten zu können, d.h. je mehr Informationen wir erhalten, desto schneller und komplikationsloser können wir die Sache bearbeiten.
Wir legen eine elektronische Fall-Akte an und übersenden eine Vollmacht, die wir Ihnen mit der Bitte zusenden, diese vom Wageneigentümer unterzeichnet abfotografiert oder eingescannt an uns zurück zu senden. Zeitgleich werden wir Sie im Regelfall telefonisch kontaktieren, um klärungsbedürftige Fragen und sonstige Informationen, z.B. zur Weiterleitung der Fremdgelder, abklären. Erst wenn uns die Vollmacht vorliegt, kommt ein Dienstleistungsvertrag zwischen Ihnen und unserer Rechtsanwaltskanzlei zustande. Den hieraus resultierenden Honoraranspruch rechnen wir mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung bei dem Regulierungsstreitwert nach Durchführung der außergerichtlichen Schadenregulierung ab.
Dann bietet sich in den meisten Fällen zur Erhöhung des Zahlungsdrucks die Durchführung eines Klageverfahrens an. Ein solches führen wir nicht ohne Ihren ausdrücklichen Klageauftrag durch. Die Durchführung eines Klageverfahrens bewirkt manchmal Wunder bei Versicherungen, die es mit einer zügigen Schadenregulierung innerhalb von 4 – 6 Wochen nach der Schadenmeldung nicht so eng sehen. Die Kosten eines Klageverfahrens werden entweder in Eigenleistung, auf Prozesskostenhilfebasis oder im Falle einer Deckungsschutz erklärenden Rechtsschutzversicherung mit dieser gestemmt.
Wenn Sie einen kompetenten und erfahrenen Rechtsbeistand in Monheim und Umgebung benötigen, freuen wir uns auf Ihre Anfrage. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.