Kfz-Unfallmeldung

Kfz-Unfallmeldung

Glauben Sie auch noch, das die gegnerische Haftpflichtversicherung das Beste anlässlich des Unfalls für Sie möchte? Dann melden Sie den Schaden dort alleine an. Wenn Sie sich jedoch clever verhalten, dann melden Sie den Schaden über unsere Seite.

Unfallschaden online melden

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtangaben. Alle weiteren Felder sind optionale Angaben, die Sie nicht ausfüllen müssen, falls diese für Sie unklar sind oder Ihnen die jeweilige Information fehlt.

Persönliche Angaben*
Angaben zur Ihrer Rechtsschutzversicherung, sofern vorhanden
Angaben zum Kfz-Eigentümer

Es gelten die persönlichen Angaben der vorherigen Formularseite.

Angaben zum Eigentümer
Angaben zur Finanzierung
Angaben zum Leasing
Angaben zur Ihrer Haftpflichtversicherung
Angaben zum Unfallhergang

Angaben zum Kfz
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Angaben zum erster Zeuge
Angaben zum zweiten Zeuge
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Angaben zur gegnerischen Versicherung
Angaben zur Reparatur
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Kfz-Schadenmeldung senden

Mit dem Absenden der Daten entsteht noch kein Vertragsverhältnis mit den Anwälten. Wir legen die Akte im Computersystem an und werden Sie anschließend wegen weiterer Rückfragen per Mobilfunktelefon oder E-Mail kontaktieren.




Stephan Szarvasy

Stephan Szarvasy ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Partner der Kanzlei Peters & Szarvasy in Monheim am Rhein.



Tipps zur Kfz-Unfall- und Schadenmeldung

Keine Schuld bedeutet auch keine Kosten

Wenn Sie keine Schuld am Unfall haben, hat die gegnerische Versicherung die anfallenden Anwaltskosten – genau wie auch die Sachverständigenkosten – zu erstatten.

Anwälte sind Profis zur Gleichstellung gegenüber der Versicherung

Aus der Tatsache, dass die Versicherung Profis der Schadenregulierung sind, leitet der Gesetzgeber ab, dass der Geschädigte sich eines Anwaltes bedienen darf, damit das Gleichgewicht im Wissen zwischen Versicherung und Geschädigtem hergestellt wird.

Vollständige Schadenregulierung

Wir sorgen einerseits dafür, dass Sie darüber aufgeklärt werden, welche Schadenpositionen alle geltend gemacht werden und greifen ein, sobald wir feststellen, dass die Versicherung unberechtigt gewisse Schadenersatz-Positionen nicht bezahlt.

Versicherungen verfolgen oft nur eigene Interessen

Warum kontaktiert die Versicherung mich so schnell und warum ist sie im Erstkontakt nett zu mir? Wie so oft im Leben, wegen des Geldes. Das Ziel der Versicherung: Alle Personen aus der Schadenregulierung heraus zu halten, die detaillierte Kenntnisse von der Materie haben und noch extra Kosten verursachen. Deswegen sind Anwälte und freie Kfz-Gutachter nicht sonderlich beliebt. Anwälte schauen den Versicherungen auf die Finger und die freien Sachverständigen kalkulieren den Schaden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit für Sie als Geschädigte finanziell vorteilhafter, als derjenige, der im Auftrag der Versicherung tätig wird.

Wie fülle ich das Schadenformular auf dieser Seite aus?

Wir haben nur einen Teil an Pflichtfelder im Formular aufgenommen, die zwingend ausgefüllt werden müssen. Die weiteren Angaben sind freiwillig, helfen aber bei vollständiger Ausfüllung insgesamt, die Sache durch uns zielgerichteter bearbeiten zu können, d.h. je mehr Informationen wir erhalten, desto schneller und komplikationsloser können wir die Sache bearbeiten.

Was passiert nach der Schadenmeldung?

Wir legen eine elektronische Akte an und übersenden eine Vollmacht, die wir Ihnen mit der Bitte zusenden, diese vom Wageneigentümer unterzeichnet abfotografiert oder eingescannt an uns zurück zu senden. Zeitgleich werden wir Sie im Regelfall telefonisch kontaktieren, um klärungsbedürftige Fragen und sonstige Infos, z.B. zur Weiterleitung der Fremdgelder, abklären. Erst wenn uns die Vollmacht vorliegt, kommt ein Dienstleistungsvertrag zwischen Ihnen und unserer Rechtsanwaltskanzlei zustande. Den hieraus resultierenden Honoraranspruch rechnen wir mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung bei dem Regulierungsstreitwert nach Durchführung der außergerichtlichen Schadenregulierung ab.

Was, wenn die Versicherung außergerichtlich nicht zahlt?

Dann bietet sich in den meisten Fällen zur Erhöhung des Zahlungsdrucks die Durchführung eines Klageverfahrens an. Ein solches führen wir nicht ohne Ihren ausdrücklichen Klageauftrag durch. Die Durchführung eines Klageverfahrens bewirkt manchmal Wunder bei Versicherungen, die es mit einer zügigen Schadenregulierung innerhalb von 4 – 6 Wochen nach der Schadenmeldung nicht so eng sehen. Die Kosten eines Klageverfahrens werden entweder in Eigenleistung, auf Prozesskostenhilfebasis oder im Falle einer Deckungsschutz erklärenden Rechtsschutzversicherung mit dieser gestemmt.


Kontakt

Wenn Sie einen kompetenten und erfahrenen Rechtsbeistand in Monheim und Umgebung benötigen, freuen wir uns auf Ihre Anfrage. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.