Was kostet ein Anwalt?
Die Frage ist verständlich — und die Antwort einfacher, als viele denken. Hier die wichtigsten Zahlen und das, was Sie wirklich wissen sollten.
Tipp: Rufen Sie Ihre Versicherung vor dem Termin kurz an, lassen sich die Deckung zusagen und notieren die Schadennummer — das reicht.
Wichtig — freie Anwaltswahl (§ 127 VVG): Verweist Sie die Versicherung auf einen „Partneranwalt", lehnen Sie das freundlich ab. Sie haben ein gesetzliches Recht auf die freie Anwaltswahl. Versicherungs-Vertragsanwälte arbeiten oft zu Pauschalen, führen viele Fälle parallel — das geht selten zu Ihrem Vorteil.
Beim Sachverständigenhonorar kürzen gegnerische Versicherer dagegen regelmäßig — teils gerechtfertigt, teils nicht. Gerade deshalb ist es sehr zu empfehlen, den Unfallschaden von Anfang an über einen Anwalt abwickeln zu lassen — im Normalfall ohne eigenes Kostenrisiko für Sie.
Wie wir abrechnen
Im Verkehrs-, Arbeits- und Zivilrecht gelten grundsätzlich die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Sie richten sich nach dem Gegenstandswert und der Art des Verfahrens — damit sind die Kosten vorab transparent abschätzbar.
Im Strafrecht ist es häufiger üblich, eine Honorarvereinbarung zu treffen — insbesondere bei umfangreichen Verfahren oder intensiver Vorbereitung. Die RVG-Gebühren bilden den tatsächlichen Aufwand dort oft nicht angemessen ab.
Wenn Sie unsicher sind, erklären wir Ihnen im Termin genau, mit welchen Kosten zu rechnen ist und welche Abrechnungsart in Ihrem Fall die fairste ist. Sie erhalten vorab eine ehrliche Einschätzung — keine Überraschungen im Nachgang.
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