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Peters & Szarvasy
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Rechtliches

Was kostet ein Anwalt?

Die Frage ist verständlich — und die Antwort einfacher, als viele denken. Hier die wichtigsten Zahlen und das, was Sie wirklich wissen sollten.

Erstberatung — gesetzlich gedeckelt
0 – 0,00
brutto (RVG § 34 Abs. 1)
Die Erstberatung eines Verbrauchers ist gesetzlich auf höchstens 190 € netto (≈ 220 € brutto) gedeckelt. In vielen einfachen Fällen vereinbaren wir weniger — und wenn das Gespräch zu einem fortlaufenden Mandat führt, rechnen wir die Erstberatungsgebühr häufig ganz auf das spätere Honorar an.
Rechtsschutzversichert
0,00
bei Deckungszusage — Selbstbeteiligung bleibt
Wenn der Versicherungsfall eingetreten ist und Ihre Rechtsschutzversicherung Deckung zusagt, rechnen wir direkt mit der Versicherung ab. Für Sie fällt höchstens die vertragliche Selbstbeteiligung an.

Tipp: Rufen Sie Ihre Versicherung vor dem Termin kurz an, lassen sich die Deckung zusagen und notieren die Schadennummer — das reicht.

Wichtig — freie Anwaltswahl (§ 127 VVG): Verweist Sie die Versicherung auf einen „Partneranwalt", lehnen Sie das freundlich ab. Sie haben ein gesetzliches Recht auf die freie Anwaltswahl. Versicherungs-Vertragsanwälte arbeiten oft zu Pauschalen, führen viele Fälle parallel — das geht selten zu Ihrem Vorteil.
Unfall ohne Eigenverschulden
0,00
gegnerische Haftpflicht zahlt
Sind Sie an einem Verkehrsunfall schuldlos, gehören Anwaltsgebühren zum erstattungsfähigen Schaden — ebenso wie Sachverständigenkosten, Mietwagen und Reparatur. Die Gebühren nach dem RVG sind klar berechenbar; hier gibt es mit der gegnerischen Haftpflicht praktisch nie Streit.

Beim Sachverständigenhonorar kürzen gegnerische Versicherer dagegen regelmäßig — teils gerechtfertigt, teils nicht. Gerade deshalb ist es sehr zu empfehlen, den Unfallschaden von Anfang an über einen Anwalt abwickeln zu lassen — im Normalfall ohne eigenes Kostenrisiko für Sie.

Wie wir abrechnen

Im Verkehrs-, Arbeits- und Zivilrecht gelten grundsätzlich die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Sie richten sich nach dem Gegenstandswert und der Art des Verfahrens — damit sind die Kosten vorab transparent abschätzbar.

Im Strafrecht ist es häufiger üblich, eine Honorarvereinbarung zu treffen — insbesondere bei umfangreichen Verfahren oder intensiver Vorbereitung. Die RVG-Gebühren bilden den tatsächlichen Aufwand dort oft nicht angemessen ab.

Wenn Sie unsicher sind, erklären wir Ihnen im Termin genau, mit welchen Kosten zu rechnen ist und welche Abrechnungsart in Ihrem Fall die fairste ist. Sie erhalten vorab eine ehrliche Einschätzung — keine Überraschungen im Nachgang.

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