Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht regelt einen zentralen Bestandteil im Leben vieler. Als Fachanwälte stehen wir Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern und Unternehmen zur Seite.
Kündigung und Kündigungsschutz
Nach einer Kündigung läuft die Dreiwochenfrist für die Kündigungsschutzklage. Wir prüfen die Wirksamkeit der Kündigung, verhandeln Abfindungen und vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht.
Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag kann Ihnen Rechte nehmen, die eine Kündigung Ihnen zugestanden hätte – von der Sperrzeit beim Arbeitslosengeld bis zum Kündigungsschutz. Wir prüfen, bevor Sie unterschreiben.
Arbeitsvertrag und Arbeitszeugnis
Wir prüfen Arbeitsverträge auf einseitig benachteiligende Klauseln und setzen faire Arbeitszeugnisse durch.
Für Unternehmen
Wir begleiten Arbeitgeber bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, bei Kündigungen und Abmahnungen und vertreten vor dem Arbeitsgericht.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Kündigung vorzugehen?
Drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Nach Ablauf dieser Frist ist die Kündigung auch dann wirksam, wenn sie rechtlich angreifbar wäre. Handeln Sie sofort.
Bekomme ich nach einer Kündigung immer eine Abfindung?
Nein – einen Rechtsanspruch auf Abfindung gibt es nur in Ausnahmefällen. In der Praxis wird eine Abfindung aber oft im Rahmen eines Vergleichs ausgehandelt, insbesondere wenn die Kündigung angreifbar ist.
Sollte ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?
Nicht ohne vorherige anwaltliche Prüfung. Aufhebungsverträge können zu Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld und zum Verlust des Kündigungsschutzes führen.
Kontakt
Rechtsanwälte Peters & Szarvasy, Krischerstr. 22, 40789 Monheim am Rhein