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Peters & Szarvasy
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Verkehrsrecht

In kaum einem Rechtsgebiet entstehen unverschuldet Beteiligten so viele Nachteile wie bei Verkehrsunfällen. Wir sorgen dafür, dass Sie vollumfänglich entschädigt werden.

Auf die frühzeitige Beauftragung des Anwalts kommt es an

Beauftragen Sie nach einem Unfall mit Ihrem Kraftfahrzeug die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners mit der Schadenregulierung, nimmt diese die Regulierung in die eigene Hand – und im eigenen Interesse. Sie als Geschädigter merken oft gar nicht, dass Sie „kleinreguliert“ werden.

So laufen Sie Gefahr, kleinreguliert zu werden, ohne es zu merken

Die gegnerische Versicherung rechnet den Schaden so ab, wie sie es für richtig hält. Ob die Schadenregulierung den Anforderungen eines Gerichts standhielte, bleibt oft offen – und Sie erhalten weniger, als Ihnen zusteht.

Der Anwalt macht die Arbeit für Sie

Wenn Sie einen Fachanwalt mit Expertenwissen beauftragen, steigen die Aussichten, dass Sie tatsächlich vollumfänglich und rechtskonform entschädigt werden. Wir kümmern uns um den Schriftverkehr und greifen sofort ein, wenn nicht korrekt abgerechnet wird.

Anwaltskosten trägt die gegnerische Versicherung

Haben Sie keine Schuld am Unfall, so muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten Ihrer anwaltlichen Tätigkeit erstatten – genauso wie etwa die Kosten eines Kfz-Sachverständigengutachtens.

Nutzen Sie die Unfallmeldung online

Als Fachanwälte übernehmen wir für Sie die Schadenregulierung auf Basis Ihrer Unterlagen. Sie stellen uns die Unterlagen einmalig zur Verfügung – wir kümmern uns um den Rest.

Häufige Fragen

Wer zahlt den Anwalt nach einem unverschuldeten Unfall?

Wenn Sie am Unfall keine Schuld tragen, übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit in voller Höhe. Sie selbst zahlen in diesem Fall nichts.

Sollte ich meine Unfallschäden direkt mit der gegnerischen Versicherung regulieren?

Nein. Versicherungen rechnen Schäden regelmäßig zu niedrig ab. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht setzt Ihre Ansprüche vollständig durch – die Kosten trägt ohnehin die Gegenseite.

Wie schnell sollte ich nach einem Unfall handeln?

Je früher, desto besser. Beweise sichern, Gutachten einholen, Ansprüche anmelden – all das verliert mit der Zeit an Wert. Melden Sie sich noch am Unfalltag, spätestens innerhalb der ersten 48 Stunden.

Kontakt

Rechtsanwälte Peters & Szarvasy, Krischerstr. 22, 40789 Monheim am Rhein