Terminanfrage
Ein Formular, drei Möglichkeiten. Wählen Sie unten aus, was auf Sie zutrifft — wir reagieren innerhalb eines Werktags.
Rufen Sie uns in Fristsachen bitte direkt an. Formulare sind zuverlässig, ein Telefonat ist bei Fristen schneller.
- Kündigung erhalten: innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung muss Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Sonst gilt die Kündigung als wirksam — unabhängig davon, ob sie es rechtlich wäre.
- Gerichtliche Klagezustellung mit Frist: das Gericht setzt häufig enge Fristen zur Klageerwiderung oder Beweisbeschaffung; ein Versäumen kann zur Säumnisentscheidung gegen Sie führen.
- Bußgeldbescheid / Strafbefehl: zwei Wochen Einspruchsfrist ab Zustellung. Danach ist der Bescheid rechtskräftig.
Wenn Sie unsicher sind, ob eine Frist läuft — lieber einmal zu viel anrufen als zu wenig. Wir nennen Ihnen in Minuten, ob und wann es eilig ist.
Sofort anrufen · +49 2173 1098500Ihre Terminanfrage
Bitte wählen Sie einen Wunschtermin und zwei Ausweichtermine an unterschiedlichen Tagen. Das ist eine Anfrage, keine verbindliche Buchung — die Bestätigung erfolgt erst nach unserer Prüfung.
Unfall melden
Füllen Sie die Angaben so sorgfältig aus, wie Sie können. Was Sie jetzt nicht wissen, können wir später nachtragen. Bitte keinen Reparaturauftrag erteilen, solange keine Reparaturfreigabe durch die gegnerische Haftpflichtversicherung vorliegt.
Bußgeld-Akte anlegen
Frist für den Einspruch: zwei Wochen ab Zustellung. Bitte zügig ausfüllen — wir melden uns am gleichen Werktag.
- Mo, Di, Do: 15:00 – 17:00
- Mi, Fr: 11:00 – 13:00
- An Feiertagen in NRW geschlossen
Als Anwaltskanzlei prüfen wir jede Anfrage einzeln. Wir behalten uns vor, ein Mandat nicht zu übernehmen — etwa bei Interessenkonflikten, ausgelasteten Kapazitäten oder wenn wir Ihnen eine spezialisierte Kollegin oder einen Kollegen besser empfehlen können. Eine ehrliche Rückmeldung erhalten Sie in jedem Fall.