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Strafrecht

Schon aus einem Verkehrsunfall oder Alltagssituationen kann sich ein Strafverfahren ergeben. Ein erfahrener Strafverteidiger hilft, daraus entstehende Probleme abzuwenden.

Schweigerecht konsequent nutzen

Im Strafverfahren haben Beschuldigte jederzeit das Recht zu schweigen. Da lediglich etwa drei Prozent der Strafverfahren mit Freispruch enden, ist es entscheidend, frühzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger zu beauftragen, bevor Aussagen gemacht werden.

Ziel der Verteidigung

Mit der Unterstützung eines erfahrenen und versierten Strafverteidigers können Betroffene sicherstellen, dass ihre Interessen gewahrt bleiben – von der Einstellung des Verfahrens bis zum Freispruch.

Opfervertretung und Nebenklage

Wir vertreten auch Opfer von Straftaten, etwa bei Gewalt- und Sexualdelikten. Dabei beraten wir Kriminalitätsopfer und begleiten sie bei Vernehmungen und in der Hauptverhandlung.

Kontakt

Rechtsanwälte Peters & Szarvasy, Krischerstr. 22, 40789 Monheim am Rhein