Strafrecht
Schon aus einem Verkehrsunfall oder Alltagssituationen kann sich ein Strafverfahren ergeben. Ein erfahrener Strafverteidiger hilft, daraus entstehende Probleme abzuwenden.
Schweigerecht konsequent nutzen
Im Strafverfahren haben Beschuldigte jederzeit das Recht zu schweigen. Da lediglich etwa drei Prozent der Strafverfahren mit Freispruch enden, ist es entscheidend, frühzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger zu beauftragen, bevor Aussagen gemacht werden.
Ziel der Verteidigung
Mit der Unterstützung eines erfahrenen und versierten Strafverteidigers können Betroffene sicherstellen, dass ihre Interessen gewahrt bleiben – von der Einstellung des Verfahrens bis zum Freispruch.
Opfervertretung und Nebenklage
Wir vertreten auch Opfer von Straftaten, etwa bei Gewalt- und Sexualdelikten. Dabei beraten wir Kriminalitätsopfer und begleiten sie bei Vernehmungen und in der Hauptverhandlung.
Häufige Fragen
Was tue ich, wenn die Polizei vor der Tür steht?
Sagen Sie nur einen Satz: „Ich möchte mich zunächst mit einem Anwalt besprechen.“ Geben Sie keine Auskunft zur Sache, bevor Ihr Verteidiger Akteneinsicht genommen hat.
Wann muss ich mit einer Verurteilung rechnen?
Nur rund drei Prozent der Strafverfahren enden mit Freispruch. Umso wichtiger ist eine frühzeitige, professionelle Verteidigung – bevor Sie Aussagen machen.
Was kostet ein Strafverteidiger?
Die Kosten richten sich nach RVG oder individueller Vereinbarung. Rechtsschutzversicherungen decken Strafverfahren häufig, wenn Ihnen Fahrlässigkeit oder ein Verstoß im Verkehr vorgeworfen wird.
Kontakt
Rechtsanwälte Peters & Szarvasy, Krischerstr. 22, 40789 Monheim am Rhein