Erfolgreiche einstweilige Verfügung gegen Kieler Abschleppunternehmen

Monheim am Rhein. Ein zunächst verzweifelter Autobesitzer kann nun aufatmen: Die Rechtsanwaltskanzlei Peters & Szarvasy hat in einem Eilverfahren einen wichtigen Sieg gegen ein Abschleppunternehmen aus Kiel errungen. Das Amtsgericht Langenfeld gab unserer Kanzlei Recht und bestätigte, dass das Vorgehen des Unternehmens unrechtmäßig war. Im Folgenden fassen wir die Geschehnisse und das gerichtliche Verfahren aus Sicht unserer Kanzlei zusammen. Hintergrund des Falls Unser Mandant hatte sein Fahrzeug ordnungsgemäß auf einem Parkplatz abgestellt, der von der LEG Wohnen NRW GmbH verwaltet wird. Ohne sein Wissen ließ ein Abschleppunternehmen aus Kiel (die Parknotruf GmbH) den Wagen am Abend des 21.11.2024 entfernen. Der Fahrzeughalter wurde weder vorab informiert, noch erhielt er […]

Monheim am Rhein. Ein zunächst verzweifelter Autobesitzer kann nun aufatmen: Die Rechtsanwaltskanzlei Peters & Szarvasy hat in einem Eilverfahren einen wichtigen Sieg gegen ein Abschleppunternehmen aus Kiel errungen. Das Amtsgericht Langenfeld gab unserer Kanzlei Recht und bestätigte, dass das Vorgehen des Unternehmens unrechtmäßig war. Im Folgenden fassen wir die Geschehnisse und das gerichtliche Verfahren aus Sicht unserer Kanzlei zusammen.

Hintergrund des Falls

Unser Mandant hatte sein Fahrzeug ordnungsgemäß auf einem Parkplatz abgestellt, der von der LEG Wohnen NRW GmbH verwaltet wird. Ohne sein Wissen ließ ein Abschleppunternehmen aus Kiel (die Parknotruf GmbH) den Wagen am Abend des 21.11.2024 entfernen. Der Fahrzeughalter wurde weder vorab informiert, noch erhielt er im Anschluss Hinweise darauf, wohin sein Auto verbracht worden war. Tatsächlich stellte sich später heraus, dass der Wagen in einem anderen Wohnviertel von Monheim a. Rhein abgestellt worden war – weit entfernt vom ursprünglichen Parkplatz. Für unseren Mandanten bedeutete dies erhebliche Unannehmlichkeiten.

Besonders dreist: Auf der Homepage des Abschleppdienstes wurde der Eindruck erweckt, diese Vorgehensweise sei gerichtlich bestätigt und rechtmäßig. Das Unternehmen forderte den Halter unverhohlen zu einer sofortigen Zahlung auf und bot sogar eine „supereasy“ Online-Zahlungsmöglichkeit an. Erst nach Bezahlung – in Höhe von mehreren hundert Euro – sollte der Standort des Fahrzeugs mitgeteilt werden. Einen transparenten Kostenvoranschlag oder eine genaue Aufschlüsselung der verlangten Summe gab es auf der Landing-Page des Abschleppunternehmens nicht. Damit verweigerte das Unternehmen faktisch die Herausgabe des Wagens, solange kein Geld floss – „ohne eine rechtliche Grundlage oder einen nachvollziehbaren Grund“ . Unser Mandant stand vor verschlossenen Türen: Er wusste nicht, wo sein Auto war, und sah sich mit einer undurchsichtigen Forderung konfrontiert.

Rechtliche Schritte

In dieser aussichtslos scheinenden Lage wandte sich der Mandant an unsere Kanzlei Peters & Szarvasy. Nach Prüfung des Falls war für uns klar: Dieses Vorgehen des Abschleppunternehmens war inakzeptabel und rechtlich nicht haltbar. Unverzüglich nahmen wir im Namen unseres Mandanten Kontakt zu dem Kieler Unternehmen auf. Wir forderten die sofortige Herausgabe des Fahrzeugs sowie die Offenlegung des Abstellorts – schließlich hatte unser Mandant als Eigentümer ein Recht darauf zu erfahren, wo sein Wagen verblieben war. Außerdem machten wir deutlich, dass das Unternehmen kein Pfandrecht an dem Fahrzeug geltend machen kann, solange keine rechtmäßige Grundlage für die Zurückbehaltung vorliegt.

Leider zeigte sich das Abschleppunternehmen uneinsichtig. Auf unsere anwaltliche Aufforderung reagierte es entweder gar nicht oder nur ausweichend. Eine klare Auskunft zum Verbleib des Fahrzeugs oder eine Bereitschaft zur Rückgabe ohne Vorabzahlung erfolgte nicht. Damit blieb uns nur der Rechtsweg: Wir beschlossen, umgehend eine einstweilige Verfügung beim zuständigen Amtsgericht Langenfeld zu beantragen. Dieses Eilverfahren ermöglicht es, in dringenden Fällen schnell gerichtlichen Schutz zu erhalten – ohne lange auf ein Hauptsacheverfahren warten zu müssen.

Unser Antrag zielte darauf ab, das Gericht möge das Abschleppunternehmen verpflichten, sofort den Standort des Autos bekannt zu geben und den Wagen an unseren Mandanten herauszugeben. Angesichts der klaren Sachlage und der Dringlichkeit (unser Mandant war auf das Auto angewiesen, etwa für Arztfahrten seiner erkrankten Ehefrau) waren wir zuversichtlich, dass das Gericht zugunsten unseres Mandanten entscheiden würde.

Erfolg vor Gericht

Unsere Einschätzung bestätigte sich: Das Amtsgericht Langenfeld entschied zu unseren Gunsten. In seinem Beschluss erließ das Gericht die einstweilige Verfügung exakt wie von uns beantragt. Darin heißt es unmissverständlich: „Die Antragsgegnerin wird verurteilt, den aktuellen Standort des abgeschleppten Fahrzeugs des Antragstellers […] mitzuteilen und das Fahrzeug an den Antragsteller herauszugeben.“ . Mit anderen Worten: Das Abschleppunternehmen wurde gerichtlich dazu verpflichtet, umgehend den Verbleib des Fahrzeugs zu offenbaren und den Wagen an unseren Mandanten zurückzugeben.

Auch in allen weiteren Punkten folgte das Gericht unserem Antrag. So wurde dem Unternehmen für den Fall der Zuwiderhandlung ein ordentliches Zwangsmittel angedroht (Ordnungsgeld bis zu 250.000 € beziehungsweise Ordnungshaft) – ein deutliches Signal, dass der Gerichtsbeschluss konsequent durchgesetzt wird. Zudem wurde das Kieler Unternehmen verurteilt, die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Diese Entscheidung des Amtsgerichts stellt klar, dass das Verhalten des Abschleppdienstes rechtswidrig war. Weder das Fordern einer pauschalen Zahlung von 357,00 € ohne Rechtsgrundlage, noch das Zurückhalten von Informationen zum Standort des Fahrzeugs ließen sich vor Gericht rechtfertigen. Durch unseren erfolgreichen Eilantrag konnte unser Mandant sein Auto kurze Zeit später unbeschadet zurückerhalten – ohne die unrechtmäßig geforderte Summe zahlen zu müssen.

Bedeutung des Urteils

Das positive Ergebnis in diesem Fall hat Signalwirkung über den Einzelfall hinaus. Zum einen zeigt es Abschleppunternehmen klar die Grenzen ihres Handlungsraums auf: Sie dürfen nicht willkürlich hohe Summen verlangen und gleichzeitig den Standort eines entfernten Fahrzeugs verheimlichen, um Druck auf die Betroffenen auszuüben. Solche Geschäftspraktiken – faktisch eine Art “Lösegeldforderung” für das eigene Auto – sind rechtswidrig und werden von Gerichten nicht geduldet.

Zum anderen macht dieser Beschluss Mut: Betroffene Fahrzeughalter müssen derartige Machenschaften nicht einfach hinnehmen. Wer sich in einer ähnlichen Situation befindet, kann sich erfolgreich dagegen wehren. Die Gerichtsentscheidung verdeutlicht, dass die Rechte von Autofahrern und Mietern (auf deren Grundstücken oft abgeschleppt wird) geschützt sind. Ein Abschleppunternehmen darf ein Fahrzeug nicht ohne legitimen Grund entfernen und anschließend zur Herausgabe nur gegen Bezahlung bereit sein. Sollte dies dennoch geschehen, gibt es rechtliche Mittel, sich zu wehren – und wie unser Fall zeigt, mit sehr guten Erfolgsaussichten.

Unsere Kanzlei als Ihr starker Partner

Die Kanzlei Peters & Szarvasy steht konsequent an der Seite von Fahrzeughaltern und Mietern, wenn es um unrechtmäßige Abschleppaktionen und ähnliche Konflikte geht. In jedem Fall prüfen wir sorgfältig die Rechtslage des Abschleppvorgangs und setzen uns mit Nachdruck für die Ansprüche unserer Mandanten ein. Überhöhte oder unberechtigte Forderungen weisen wir entschieden zurück.

Auch in diesem Fall haben wir bewiesen, dass wir uns nicht scheuen, schnell und effektiv gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um die Rechte unserer Mandanten zu schützen. Wenn Sie also in eine vergleichbare Situation geraten – sei es als Autobesitzer, dessen Wagen abgeschleppt wurde, oder als Mieter, auf dessen Grundstück fragwürdige Abschlepppraktiken stattfinden – können Sie auf unsere Expertise im Verkehrsrecht und Mietrecht zählen. Zögern Sie nicht, uns anzusprechen: Wir setzen uns mit Erfahrung und Engagement dafür ein, dass Ihr Recht gewahrt bleibt.

RA Stephan Szarvasy
Kanzlei Peters & Szarvasy – Ihre Anwälte in Monheim am Rhein. 
Vertrauen Sie auf unseren Erfolg und unsere Leidenschaft für Gerechtigkeit.

Kontakt

Wenn Sie einen kompetenten und erfahrenen Rechtsbeistand in Monheim und Umgebung benötigen, freuen wir uns auf Ihre Anfrage. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.